07.06.03 (Bayern) Inbetriebnahme von komplexen Anlagen/Systemen
- Laufende Nr
- 437
- SYS_1
- 07
- SYS_2
- 07.06
- SYS_3
- 07.06.03
- SYS_4
- 07.06.03
- ORGEINHEIT
- Außerbetriebliche Dienstleistung
- UNB
- Vertrieb
- AUFGFAM
- Montagen und Service
- ERAAA
- Inbetriebnahme von komplexen Anlagen/Systemen
- Tarifgebiet
- Bayern
- BAY
- 9
- BER
- BRB
- BW
- Mitte
- NRW
- NS
- NV
- SAC
- SAH
EA
Die Aufgabe umfasst das Anfahren und die Inbetriebnahme von komplexen Anlagen/Systeme (z.B. Werkzeugmaschinensystemen, verketteten Produktionsanlagen, Transferstraßen, Kommunikationsanlagen) ggf. Durchführen von Servicearbeiten.
Dazu gehört die Anbindung an die technische Infrastruktur bestehender Systeme, die Ausführung des Erstbetriebs, der Test der Funktionen, ihre Einstellung und Optimierung. Die Funktionsweise den Kunden erläutern, die technische Abnahme durchführen. Liefer- und Leistungsabweichungen beheben bzw. beheben lassen, die Abnahme dokumentieren.
Bei Störungen Teile und Module austauschen, an Hand von Kennwerten Korrektureinstellungen vornehmen. Fehler diagnostizieren und spezifizieren. Störungen analysieren, Abhilfemaßnahmen vorschlagen oder die Störungen selbst beheben.
Termine der Inbetriebnahme abstimmen und deren Einhaltung überwachen und sicherstellen. Bei Ablaufschwierigkeiten oder technischen Mängeln Maßnahmen zur Einhaltung des Terminplans bzw. zur Sicherstellung der technischen Anforderungen erarbeiten.
Technische Problemlösungen vorschlagen, mit Kunden und Fachabteilungen abstimmen.
Vorschläge zu möglichen technischen Weiterentwicklungen einbringen. Hinweise zur Verbesserung von Bedienungsanleitungen geben.
Bei Schadensfällen an Anlagen/Systemen infolge der Inbetriebnahme die Ursachen klären, den Schadens- und Reparaturumfang ermitteln, zur Entscheidung über Schadensregulierung und Gewährleistung weiterleiten. Arbeitsfolge, Arbeitsausführung, Termine auch mit Fachabteilungen, Zulieferern sowie anderen Gewerken besprechen und festlegen. Mehr- und Minderleistungen erfassen.
Bei Servicearbeiten bzw. bei Schadensfällen den technischen Zustand der Anlagen und Systeme feststellen und die vereinbarten Leistungen der Serviceverträge ausführen.
Kunden über vorbeugende Instandhaltung und in Service- und Inbetriebnahmefragen beraten sowie qualifizierte Unterweisung von Kunden an den Anlagen/Systemen vornehmen.
Berichte, Protokolle (z.B. Prüflisten, Mess- und Fehlerprotokolle) erstellen bzw. ergänzen. Zugehörige Unterlagen wie z.B. Anlageübersichten, Kabelpläne, Revisionspläne anpassen. Normen, Verordnungen und Qualitätsrichtlinien einhalten, bzw. deren Einhaltung sicherstellen.
Anleiten und Unterweisen von Mitarbeitern – ggf. auch Mitarbeitern anderer Stellen – mit geringerer Erfahrung bzw. Qualifikation. Mitarbeiter entsprechend ihrer Qualifikation einsetzen. Arbeitsausführung überwachen und Arbeitsergebnis prüfen. Während der Inbetriebnahme die Einhaltung der Sicherheitsvorschriften sicherstellen. Die Mitarbeiter bei der Verbesserung ihrer Arbeitsprozesse unterstützen.
BBG
Die Inbetriebnahme von komplexen Anlagen/Systemen, die ggf. anfallenden Servicearbeiten, das Analysieren von Störungen, die Anbindung an die technische Infrastruktur bestehender Systeme, die Einstellung und Optimierung ihrer Funktionen, die Abstimmung der Termine für die Inbetriebnahme und das Überwachen von deren Einhaltung und das Vorschlagen von technischen Problemlösungen erfordern eine einschlägige mindestens dreijährige abgeschlossene Berufsausbildung (z.B. Industriemechaniker/-in, Mechatroniker/-in, Energieanlagenelektroniker/-in) und eine umfangreiche vertiefende fachspezifische Erfahrung, die deutlich über die mehrjährige fachspezifische Erfahrung hinausgeht, an komplexen Anlagen/Systemen sowie zusätzliche fachbezogene intensive Weiterbildung (z.B.: Maschinensteuerungskurse, Spezialkurse zur Fördertechnik, spezifische Elektronik-, Pneumatik- und Hydraulikkurse, Kurse zur Antriebstechnik). Die Inbetriebnahme, die Terminabstimmungen im Schadensfall mit Fachabteilungen, Zulieferern sowie auch mit anderen Gewerken und die Beratung des Kunden über vorbeugende Instandhaltung erfordern entsprechende Entscheidungs- und Dispositionsspielräume.